Schwerpunkte

Johannes Wiesenberger

Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Wiesenberger betreut Ihr Mandat professionell in allen Bereichen des Verkehrsrechts.

Um Ihnen mit großen Fachkenntnissen zur Seite stehen zu können, hat Rechtsanwalt Wiesenberger 2018 den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung Verkehrsrecht erfolgreich absolviert. Der Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht wurde ihm im Jahre 2020 durch die Rechtsanwaltskammer München verliehen.

Die KfZ-Innung Niederbayern hat Herrn Wiesenberger als „Vertrauensanwalt der KfZ-Innung Niederbayern“ ausgewählt.

Rechtsanwalt Wiesenberger unterstützt Sie bei sämtlichen Rechtsangelegenheiten rund um Ihr Fahrzeug. Das Rechtsgebiet „Verkehrsrecht“ umfasst dabei zum Einen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüche aus unverschuldeten Verkehrsunfällen (Sachschaden und Personenschaden). Unsere Kanzlei biete insoweit ein „Rumdum-sorglos-Paket“. Wir setzen uns mit der Versicherung in Verbindung, stehen in Kontakt mit Sachverständigen sowie Kfz-Werkstätten und setzen Ihre Ansprüche energisch durch.


Denken Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall daran, dass die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts vom Schadensersatzanspruch umfasst sind und damit von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu begleichen sind. Sie können daher die Regulierung ohne Kostenrisiko einem Experten überlassen.
Sollten Sie unsicher sein, was die Schuldfrage betrifft – rufen Sie uns an und wir beraten Sie gerne in einem Erstgespräch.

 

Weiter umfasst das Rechtsgebiet „Verkehrsrecht“ im Teilbereich des Zivilrechts beispielsweise Ansprüche aus Kaufverträgen über Kraftfahrzeuge oder Ansprüche aus Kfz-Versicherungen.


In Fragen des Verkehrsrechts steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Wiesenberger kompetent und durchsetzungsfähig zur Seite.


 

Strafrecht

Wenn die Strafverfolgungsbehörden Sie verdächtigen, eine Straftat begangen zu haben, sollten Sie nicht zögern, mit Ihrer Verteidigung einen im Strafrecht versierten Rechtsanwalt zu beauftragen. In jedem Fall droht eine Sanktion durch die Staatsgewalt, deren Art und Schwere völlig unterschiedlich ausfallen kann. Wir werden nach einem persönlichen Gespräch mit Ihnen den Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden aufnehmen und Sie nach Entwicklung einer geeigneten Verteidigungsstrategie effektiv gegen die Vorwürfe verteidigen.


 

Verkehrs- Ordnungswidrigkeiten

Bußgeldbescheide wegen Verkehrsverstößen o.ä. müssen Sie nicht einfach so hinnehmen. Nicht jede Messung durch die Polizei ist auch tatsächlich ordnungsgemäß durchgeführt und verwertbar. RA Wiesenberger legt für Sie Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid ein, nimmt Einsicht in die Ermittlungsakte und überprüft den Sachverhalt bzw. die Messung auf seine bzw. Ihre Richtigkeit. So lassen sich möglicherweise Fahrverbote, Punkte oder Bußgelder vermeiden bzw. die entsprechenden Sanktionen abschwächen.
Besonders für Berufsfahrer ist jeder Punkt einer zu viel, weshalb sich eine Überprüfung der Messung in jedem Fall lohnt. Dies gilt nicht nur für Geschwindigkeits- oder Abstandsmessungen. Auch bei Lenkzeitverstößen oder dem Vorwurf der Überladung kann im Einzelfall ein Fehler der Ermittlungsbehörden zu einem für Sie positiven Ergebnis führen.

Die dabei entstehenden Kosten werden regelmäßig von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.


Schadensersatzrecht

Wenn Ihnen aus Unachtsamkeit oder gar vorsätzlich Schaden zugefügt wurde, sollten Sie die Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche einem Experten überlassen. RA Wiesenberger setzt für Sie Schadensersatzansprüche aller Art durch. Dies gilt für Personenschäden (Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall etc..) gleichermaßen wie für Sachschäden. Nur ein erfahrener Fachmann kennt dabei alle Schadenspositionen, die Ihnen zustehen und kann diese mit Erfolg durchsetzen – notfalls vor Gericht.

Die Kosten für den Rechtsanwalt sind dabei vom Schadensersatzanspruch umfasst und damit letztendlich vom Schädiger zu tragen.

 

Kontaktieren Sie uns!

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